KfW · BAFA · BEG

Heizung tauschen –
Förderung ohne Papierchaos

Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse: Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, erstellen die nötigen Nachweise und begleiten den KfW-Antrag – fördersicher und persönlich in Bielefeld.

BEG-Reform ab 21.07.2026 – das Wichtigste

Kurzüberblick für Heizungstausch. Alle Tabellen, Stichtage und Rechenbeispiele: BEG-Reform im Detail.

Bis 08.07.2026

Alte Regeln

Bisherige BEG-Bedingungen – (g)BzA/TPB rechtzeitig erstellen.

09.–20.07.2026

Umstellungsphase

Mit bestehender BzA/TPB noch Antrag unter alten Regeln – KfW bis 20.07., 20:00 Uhr.

Ab 21.07.2026

Neue Regeln

Gestaffelter Einkommensbonus, niedrigere Ausgaben-Obergrenze, Klimabonus 16 % (sinkend).

Was bleibt gleich

  • 30 % Grundförderung für förderfähige Heizungen
  • + 5 % Effizienz-Bonus (Erdreich-WP, R290 …)
  • Max. 70 % Fördersatz (Deckel)
  • Antrag vor Beauftragung – weiterhin Pflicht

Was neu ist

  • Einkommensbonus gestaffelt: 40 / 30 / 10 % (bis 50.000 € zvE)
  • Klimabonus 16 % beim fossilen Austausch – sinkt ab 2027
  • Förderfähige Ausgaben ab 28.000 €, danach Degression
  • iSFP-Bonus (BAFA) ab 30.000 € Mindestinvestition

Alle Tabellen & Rechenbeispiele ansehen →  ·  Zum Förder-Rechner

Ihre Fördersumme grob einschätzen

Der Förder-Rechner auf unserer Startseite führt Schritt für Schritt durch Ihre Situation – am Ende erhalten Sie eine persönliche Einschätzung per E-Mail.

  • Wärmepumpe → in der Regel KfW 458
  • Dämmung, Fenster, Lüftung → BAFA
  • Gesamtsanierung → oft KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss
Förder-Rechner starten

Typischer Zuschuss Wärmepumpe (fossiler Austausch, neue Regeln)

ca. 13.000 – 19.600 €

Je nach Einkommen & Technik – bis 70 % von max. 28.000 € förderfähigen Kosten. Rechenbeispiele

Zuschuss + Finanzierung: Jan Luca Filipiak begleitet Ihre Förderanträge – für KfW-Kredite: JFR Finanz.

Finanzierung anfragen ↗
Jan Luca Filipiak – Förderberatung BAFA und KfW
Jan Luca Filipiak

Direkter Ansprechpartner für Förderprogramme

Fragen zur BEG-Reform, Heizungszuschuss oder Stichtag? Jan Luca ist Ihr fester Kontakt – persönlich erreichbar unter 0521 12005070.

Jetzt Förderberatung anfragen

Wer ist zuständig? BAFA oder KfW?

Das ist oft verwirrend. Hier die einfache Aufteilung:

🔥

KfW (Bank)

Zuständig für den Heizungstausch selbst.

  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Anschluss an Wärmenetze
  • Ergänzungskredit (für alles)
Antrag VOR Beauftragung*

*bzw. mit aufschiebender Bedingung im Vertrag

🏠

BAFA (Amt)

Zuständig für die Gebäudehülle & Technik.

  • Dämmung (Dach, Wand, Keller)
  • Neue Fenster & Türen
  • Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung (Hydr. Abgleich)
Antrag VOR Beauftragung

Wir machen den Papierkram

Die Formulare sind kompliziert, Fehler kosten bares Geld. Wir übernehmen die Beantragung für Sie.

Unser Förder-Service

  • Prüfung der Förderfähigkeit
  • Erstellung der BZA / TPB-ID (Technische Projektbeschreibung)
  • Begleitung bis zum Zuwendungsbescheid
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

ab 250 €* Jetzt anfragen

*Preis für Standardanträge. Komplexe Fälle nach Absprache.

Wichtig: Die Heizlastberechnung

Für den Förderantrag einer Wärmepumpe (und damit sie effizient läuft) ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 zwingend vorgeschrieben.

Ohne diese Berechnung zahlt die KfW oft nicht aus. Wir erstellen diese Berechnung digital und präzise für Sie.

Mehr zur Heizlast

Ergänzungskredit

Wer förderberechtigt ist, kann zusätzlich einen zinsverbilligten KfW-Kredit (bis 120.000 € Kreditsumme) aufnehmen. Ideal, wenn das Eigenkapital geschont werden soll.

Was fördert die BAFA – und was nicht?

Viele Kunden fragen nach Bad-Sanierung, Klimaanlage oder Einzelteilen wie Armaturen. Hier die wichtigsten Antworten – ohne Fachchinesisch, aber rechtssicher eingeordnet.

Klimaanlage & Kühlung

Eine reine Split-Klimaanlage nur zum Kühlen ist im BEG-Einzelmaßnahmen-Programm in der Regel nicht förderfähig. Anders sieht es aus bei:

  • Reversibler Wärmepumpe (Heizen + optional Kühlen) → Förderung über KfW Heizungsförderung, nicht BAFA
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung → BAFA (BEG EM Anlagentechnik)
  • Passives Kühlen (z. B. Außenbeschattung, Nachtlüftung) → teils über Gebäudehülle förderfähig

Die 65-%-Regel (GEG): Beim Heizungstausch müssen mindestens 65 % des Wärmebedarfs erneuerbar gedeckt werden – z. B. durch Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme. Das betrifft die Heizung, nicht eine separate Klimaanlage. Hybridlösungen (z. B. Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast) sind nur unter engen Voraussetzungen möglich und müssen einzeln geprüft werden.

Bad & Nasszelle – was zählt zum Antrag?

Gemeint sind BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Boden) – nicht die komplette Designer-Badsanierung. Gefördert werden bautechnische Handwerksleistungen, keine Sanitär-Design-Teile.

  • Förderfähig: Anputz beim Fenstertausch, Bodenbelag im Rahmen einer Boden-Dämmung, Estrich/Abdichtung
  • Teilweise: Fliesenarbeiten, wenn sie zwingend zur Maßnahme gehören
  • Nicht förderfähig: Duschkopf, Armaturen, WC, Möbel, Accessoires

Entscheidend ist, dass die Position zur konkreten BEG-Maßnahme gehört und als Handwerksleistung – nicht als Komfortausstattung – im Antrag steht.

Unser Tipp: Förderfähigkeit hängt immer von Gebäude, Maßnahmenpaket und Antragszeitpunkt ab. Wir prüfen vor Beauftragung, was bei BAFA und KfW wirklich durchgeht – damit Sie keine Kosten für nicht förderfähige Positionen einplanen. Förder-Check anfragen

Häufige Fragen

Was passiert in der Umstellungsphase (09.–20.07.2026)?

Wer bis zum 08.07.2026 eine gültige (g)BzA oder TPB hat, kann den KfW-Antrag noch bis 20.07.2026, 20:00 Uhr unter den alten Bedingungen stellen. Ohne vorherige BzA/TPB gelten ab Antragstellung die neuen Regeln.

Verliere ich Förderung, wenn der Handwerker schon beauftragt ist?

Ja, in der Regel. Antrag oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung muss vor der Beauftragung vorliegen. Wer zu spät kommt, trägt die vollen Kosten – auch wenn die Maßnahme technisch förderfähig wäre.

Lohnt sich Warten oder schnell noch unter alten Regeln beantragen?

Hängt vom Zeitplan ab: Alte Regeln können höhere förderfähige Ausgaben und einen höheren Klimabonus bieten – aber nur mit rechtzeitiger BzA/TPB. Ab 21.07.2026 profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen vom gestaffelten Bonus (bis 40 %). Wir rechnen beide Szenarien für Sie durch.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Ganz wichtig: Bevor Sie den Handwerker fest beauftragen! Alternativ können Sie den Vertrag mit einer "aufschiebenden Bedingung" (Gültigkeit nur bei Förderzusage) unterschreiben. Das ist der sicherste Weg.

Kann ich eine Klimaanlage mit BAFA-Zuschuss finanzieren?

In der Regel nein – eine reine Klimaanlage zur Raumkühlung ist keine typische BEG-Einzelmaßnahme. Kühlung über eine reversible Wärmepumpe kann im Rahmen der KfW-Heizungsförderung mitgedacht werden. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung fördern Sie über die BAFA. Die 65-%-Regel im GEG betrifft den Heizungstausch (erneuerbare Wärme), nicht die separate Klimaanlage.

Fördert die BAFA mein neues Bad – Bodenbelag, Fliesen, Duschkopf?

Bei den üblichen BEG-Einzelmaßnahmen (z. B. Fenster, Dämmung, Boden) sind bautechnische Leistungen förderfähig – z. B. Anputzarbeiten beim Fenstertausch, Bodenbelag im Rahmen einer Boden-Dämmung oder Estrich/Abdichtung als Teil der Maßnahme. Duschkopf, Armaturen, WC als Sanitärobjekt und Möbel zählen dagegen nicht dazu. Eine komplette Komfort-Badsanierung ist nicht das Ziel – entscheidend ist, was zur geförderten Baumaßnahme gehört.

Was ist mit dem iSFP-Bonus?

Den iSFP-Bonus (5 %) gibt es aktuell nur beim BAFA (Hülle, Anlagentechnik), nicht mehr für die Heizung selbst bei der KfW. ABER: Der iSFP lohnt sich trotzdem, um die Gesamtsanierung zu planen und Boni für Dämmung mitzunehmen.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Nach Einreichung aller Rechnungen und der Bestätigung durch uns (BnD) dauert es bei der KfW aktuell oft einige Monate. Planen Sie eine Zwischenfinanzierung ein.

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