Heizung tauschen:
Bis zu 70 % Förderung sichern
Der Staat zahlt kräftig mit, wenn Sie von Öl oder Gas auf Erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpe) umsteigen. Wir erklären das "Förder-Puzzle" und übernehmen den Antrag für Sie.
So setzen sich die 70 % zusammen
Die Förderung ist wie ein Baukasten. Sie besteht aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni, die addiert werden (gedeckelt bei 70 %).
1. Die Basis
- 30 % Grundförderung
Für alle, die auf eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse umsteigen. - + 5 % Effizienz-Bonus
Für Wärmepumpen, die Erdreich/Wasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel (R290) haben.
2. Die Boni (addierbar)
- + 20 % Geschwindigkeits-Bonus
Wenn Sie Ihre alte fossile Heizung (Gas > 20 Jahre oder Öl/Kohle) bis Ende 2028 austauschen. - + 30 % Einkommens-Bonus
Für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von unter 40.000 €.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus
Kosten für neue Wärmepumpe inkl. Einbau: 30.000 € (Maximal förderfähige Summe pro Jahr).
30% Grund + 5% Effizienz
= 35% Förderung
Zuschuss: 10.500 €
30% Grund + 20% Tempo + 30% Einkommen
= 70% (Deckel)
Zuschuss: 21.000 €
Wer ist zuständig? BAFA oder KfW?
Das ist oft verwirrend. Hier die einfache Aufteilung:
KfW (Bank)
Zuständig für den Heizungstausch selbst.
- Wärmepumpen
- Solarthermie
- Anschluss an Wärmenetze
- Ergänzungskredit (für alles)
*bzw. mit aufschiebender Bedingung im Vertrag
BAFA (Amt)
Zuständig für die Gebäudehülle & Technik.
- Dämmung (Dach, Wand, Keller)
- Neue Fenster & Türen
- Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung (Hydr. Abgleich)
Wir machen den Papierkram
Die Formulare sind kompliziert, Fehler kosten bares Geld. Wir übernehmen die Beantragung für Sie.
Unser Förder-Service
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Erstellung der BZA / TPB-ID (Technische Projektbeschreibung)
- Begleitung bis zum Zuwendungsbescheid
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
*Preis für Standardanträge. Komplexe Fälle nach Absprache.
Wichtig: Die Heizlastberechnung
Für den Förderantrag einer Wärmepumpe (und damit sie effizient läuft) ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 zwingend vorgeschrieben.
Ohne diese Berechnung zahlt die KfW oft nicht aus. Wir erstellen diese Berechnung digital und präzise für Sie.
Mehr zur HeizlastErgänzungskredit
Wer förderberechtigt ist, kann zusätzlich einen zinsverbilligten KfW-Kredit (bis 120.000 € Kreditsumme) aufnehmen. Ideal, wenn das Eigenkapital geschont werden soll.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Antrag stellen?
Ganz wichtig: Bevor Sie den Handwerker fest beauftragen! Alternativ können Sie den Vertrag mit einer "aufschiebenden Bedingung" (Gültigkeit nur bei Förderzusage) unterschreiben. Das ist der sicherste Weg.
Was ist mit dem iSFP-Bonus?
Den iSFP-Bonus (5 %) gibt es aktuell nur beim BAFA (Hülle, Anlagentechnik), nicht mehr für die Heizung selbst bei der KfW. ABER: Der iSFP lohnt sich trotzdem, um die Gesamtsanierung zu planen und Boni für Dämmung mitzunehmen.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach Einreichung aller Rechnungen und der Bestätigung durch uns (BnD) dauert es bei der KfW aktuell oft einige Monate. Planen Sie eine Zwischenfinanzierung ein.