Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JFR ImmoEnergy UG (haftungsbeschränkt) · Braker Str. 94, 33729 Bielefeld · jfrenergy.de
Gültig für alle Verträge über Energieberatungsleistungen, Fördermittelberatung und planerische Tätigkeiten.
AGB als PDF herunterladen§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der JFR ImmoEnergy UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der energetischen Gebäudeplanung, insbesondere die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP), Energieausweisen, Heizlastberechnungen (z. B. für Wärmepumpen und Flächenheizungen) sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln (z. B. KfW, BAFA).
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen Planungs- und Beratungsdienstleistungen dar. Der Auftragnehmer erbringt keine handwerklichen Bauleistungen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Garantie für die tatsächliche Auszahlung von beantragten Fördermitteln wird ausdrücklich nicht übernommen, da die Entscheidung hierüber ausschließlich der jeweiligen Bewilligungsstelle obliegt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung aktiv zu unterstützen. Er hat dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen (z. B. Baupläne, Verbrauchsdaten, Schornsteinfegerprotokolle) und Zugänge zum Objekt zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen und Informationen ausgehen. Eine Haftung für fehlerhafte Berechnungen, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Erbringung der Leistung (z. B. Übergabe des Gutachtens, des iSFP oder nach Einreichung des Förderantrags) und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
Energieeinsparberechnungen basieren auf normierten Randbedingungen (z. B. Standard-Nutzerverhalten, statistische Klimadaten). Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, wenn die berechneten Einsparungen in der Praxis aufgrund abweichenden Nutzerverhaltens oder abweichender Witterungsbedingungen nicht exakt erreicht werden.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die vom Auftragnehmer erstellten Gutachten, Pläne, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Weitergabe an Dritte (außer zur Einreichung bei Behörden/Förderstellen oder ausführenden Handwerkern) oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 7 Stornierung und Ausfallhonorar
Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurück, kann der Auftragnehmer eine angemessene pauschale Entschädigung für den entstandenen Aufwand fordern. Wird ein vereinbarter Vor-Ort-Termin vom Auftraggeber nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt, behält sich der Auftragnehmer vor, die angefallenen Anfahrts- und Ausfallzeiten in Rechnung zu stellen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bielefeld.
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